Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Ordnung gilt für alle Nutzer von Rauslagern. Als Nutzer gelten Eigentümer, Mieter und Dritte die Rauslagern rechtmäßig benutzen. Bei Mietverträgen gilt die Ordnung als Bestandteil des Vertrages. Der f real holding gmbh steht es frei, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden die volle Schadenssumme einzufordern, wenn der Schaden die pauschalisierten Schadenersatzbeträge übersteigen sollte. Die Rauslagern-Ordnung gilt in der jeweils gültigen Fassung und kann jederzeit von der f real holding gmbh angepasst werden.
1. Verkehrsflächen
In der gesamten Anlage von Rauslagern gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung. Fahrzeuglenker werden dazu aufgefordert in Schritttempo zu fahren. Nutzer von Rauslagern können die Verkehrsflächen für die An- und Abfahrt zu den Garagen und für das Be- und Entladen der Fahrzeuge von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und von Samstag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr benutzen. Die gesamte Anlage und die Verkehrsflächen sind mit größtmöglicher Schonung zu behandeln und somit vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu bewahren. Das waschen von Fahrzeugen ist sowohl in den Garagen als auch auf den Verkehrsflächen ausdrücklich untersagt. Das Parken und das Lagern von Gegenständen jeglicher Art auf den Verkehrsflächen (oder Außerhalb der Garagen) ist verboten und wird bei Missachtung entsprechend mit einer Besitzstörungsklage oder einer Unterlassungsklage bestraft. Weiteres ist die f real holding dazu berechtigt bei diesen Vertragswidrigkeiten die Gegenstände zu entfernen bzw. das geparkte Auto abschleppen zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten dem Verursacher anzulasten.
1. Haftungsbestimmungen
Die f real holding gmbh haftet nur für Schäden das dessen Personal oder deren Gehilfen, für die von Gesetzes wegen einzustehen ist, die vorlässig oder grob fahrlässig verschulden wurden. Die f real holding gmbh haftet nicht für das Verhalten Dritter. Insbesondere besteht keine Haftung für die f real holding gmbh für Einbruch und Diebstahl sowie Beschädigungen an Fahrzeugen und Gegenständen. Des Weiteren haftet die f real holding gmbh nicht für Schäden die mittelbar oder unmittelbar durch höhere Gewalt wie; Blitzeinschläge, Hochwasser, kriegerische Ereignisse, Feuer, Explosion und versagen von Technischen Einrichtungen oder behördlichen Verfügungen entstanden sind. Das Gesamtbild der Anlage darf nicht von seitens des Mieters geändert werden. Die Garagen sowie Garagentore und Außenfassade ist in der ursprünglichen Farbgestaltung zu belassen. Jede Veränderung bedarf der Zustimmung durch die f real holding gmbh. Alle Schäden auf der Gesamten Anlage sind umgehend der f real holding gmbh zu melden.
2. Verkehrsflächen
In der gesamten Anlage von Rauslagern gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung. Fahrzeuglenker werden dazu aufgefordert in Schritttempo zu fahren. Nutzer von Rauslagern können die Verkehrsflächen für die An- und Abfahrt zu den Garagen und für das Be- und Entladen der Fahrzeuge von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und von Samstag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr benutzen. Die gesamte Anlage und die Verkehrsflächen sind mit größtmöglicher Schonung zu behandeln und somit vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu bewahren. Das waschen von Fahrzeugen ist sowohl in den Garagen als auch auf den Verkehrsflächen ausdrücklich untersagt. Das Parken und das Lagern von Gegenständen jeglicher Art auf den Verkehrsflächen (oder Außerhalb der Garagen) ist verboten und wird bei Missachtung entsprechend mit einer Besitzstörungsklage oder einer Unterlassungsklage bestraft. Weiteres ist die f real holding dazu berechtigt bei diesen Vertragswidrigkeiten die Gegenstände zu entfernen bzw. das geparkte Auto abschleppen zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten dem Verursacher anzulasten.
3. Einhalten der StVO sowie Bau- und Brandschutzrechtlichen Vorschriften.
Alle Nutzer sind verpflichtet, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Die Lagerung von entzündlichen, brennbaren und explosiongefährdeten Flüssigkeiten ist streng untersagt. Das entfachen von Feuer, Verbrennen von Abfällen oder Gegenständen sowie die Errichtung von Feuerstellen ist strengstens verboten.
4. Zutrittskontrolle
Mit der Anmietung einer Garage stimmt der Mieter der Sicherung der Anlage mittels Zutrittskontrolle ausdrücklich zu. Besteht ein Mietrückstand, so steht es der f real holding frei dem Mieter den Zutritt zur Anlage sowie das Entfernen von Gegenständen zu verwehren.
5. Zustand und Behandlung von Mietgaragen und Schadenersatz im Schadensfall
Bei der Anmietung/Übergabe muss sich der Mieter davon überzeugen, dass sich die Angemietete Garage im Vertragsvereinbarten Zustand befinden. Es dürfen werden Wände, Tore und Türen, Decken, Böden sowie Anschlüsse nicht beschädigt oder verändert werden. Ebenso haben Mieter die Pflicht die Garage ordnungsgemäß zu behandeln und wieder im Vertragsvereinbarten Zustand zurück zu geben. Der Mieter haftet für Beschädigungen die durch Ihm/Ihr selbst oder Dritte verursacht wurden und verpflichtet sich für die entstandenen Schäden selbst aufzukommen und auf schnellstem Wege zu melden als auch zu beseitigen und die Beseitigung/Reparatur zu melden und ebenso zu bezahlen. Für die Instandhaltung der Leuchtmittel ist der Mieter selbst verantwortlich.
Die Pauschalpreise für folgende Schäden verstehen sich in netto Beträgen zzgl. USt.:
Löcher in den Wänden (Schrauben, Nägel u. Bohrungen pro Loch): 50,00 €
Löcher in Decken und Bodenbelag (Schrauben, Nägel u. Bohrungen pro Loch): 90,00 €
Ölflecken pro Quadratmeter: 120,00 €
Verschmutzung: 60,00 €
Der f real holding gmbh steht es frei zu, die tatsächlichen Schäden, die diesen Pauschalbetrag überschreiten oder vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden einzufordern.
Mietern ist es untersagt den Schlüssel, den Handsender oder die Garagen im Allgemeinen weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weiterzugeben.
6. Betretung des Mietgegenstandes durch den Eigentümer und dessen Personal
Die Eigentümer und deren Personal und Beauftragte sind dazu berechtigt zum Zweck einer Mängel- oder Schadensfeststellung die Garage und all den dazugehörigen Gegenständen das Objekt zu betreten. Ebenfalls ist das Betreten bei Gefahr in Verzug oder beabsichtigter Veräußerung jederzeit zu gewähren.
7.Betriebskosten
Bei den Betriebskosten werden folgende Kosten und Gebühren berücksichtigt:
Allgemeinstrom, Reinigung und Pflege der Anlage, Winterdienst und Schneeräumung, Wartungen der Garagentore und Einfahrtstore sowie die Wartung von Sickerschächten, Wasser- und Kanalabgabegebühren, Grundsteuer, Bodenwertabgabe, Instandhaltung und Reparaturen, Reparaturrücklagen, Allgemeine Versicherung und Verwaltung.
Bei unterjährigen Kündigungen muss eine unterjährige Betriebskostenabrechnung und Stromablese veranlasst werden, für die dafür entstandenen Kosten muss der Mieter einstehen.
8. Datenschutz
Der Mieter stimmt der Allgemeinen Datenschutzerklärung mit Unterzeichnung des Mietvertrages zu. Dass personenbezogene Daten insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, UID. Nummer, darüber hinaus sensible Daten wie Sozialversicherungsnummer und Bankdaten für den Zweck der Vertragserstellung und die Zusendung von Informationen bezüglich Veranstaltungen und Produktinformationen verwendet werden. (Art. 6 Abs. 1lit.a und b DSGVO)
Weiteres stimmt der Mieter zu, dass die f real holding gmbh die oben genannten Daten zur Vertragserstellung oder Überprüfung des Vertragsverhältnisses an den Vertrags-Errichter (Rechtsanwalt und Notar), Steuerberater, sowie Behörden (Finanzamt, Grundverkehrsbehörde, Gemeinde o.Ä.) weitergeben darf.
Der Mieter hat zu jeder Zeit die Berechtigung die Löschung der personenbezogenen Daten verlangen. Damit löst sich aber das Mietverhältnis unter der Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Verpflichtung diese Daten aufzubewahren auf.
ebenso kann der Mieter oder Eigentümer jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Grundlage der Einwilligung bis zum Erlangen des Widerrufs erfolgt, nicht berührt. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung gespeichert oder falls eine gesetzliche Verpflichtung besteht, auch noch darüber hinaus.
Sie können das Widerrufs- bzw. Löschungsersuchen per E-Mail an senden.
9. Von der Behörde werden folgende Punkte zusätzlich vorgeschrieben und sind verpflichtend einzuhalten.
Für alle Garagen und Parkboxen gilt:
Rauchen, Verwendung von Feuer und offenes Licht ist verboten
Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen, insbesondere feuergefährliche Gegenstände und
Die Batterie muss abgeklemmt werden
Gasanlagen müssen abgeschlossen werden
Die Einfahrt von Fahrzeugen mit Gasantrieb ist verboten
Bei Arbeiten ist das Tor offen zu halten
Flüssigkeiten ist verboten
Tanken, Ölwechsel und Kühlwasser ablassen ist verboten
Längeres Laufenlassen und Probelauf des Motors sowie Hupen ist verboten
Parken von nicht verkehrs- und betriebssicheren Fahrzeugen (z.B. undichter Tank, Ölwanne oder Vergaser) ist verboten
Graz, Juni 2019