ALLGEMEINES
Wo finde ich Rauslagern?
Die Mietgaragen und Lagerräume von Rauslagern befinden sich am Ampfererweg 21 – 23, in 8041 Liebenau.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen zu den Garagen oder den Lagerräumen habe?
Wann erreiche ich jemanden bei Rauslagern?
Rauslagern ist von Montag bis Donnerstag, zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr erreichbar. Die gemieteten Garagen oder Lagerräume können jederzeit aufgesucht werden.
Kann man die Lagerflächen vor der Buchung besichtigen?
Gerne vereinbaren wir vorab einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Wie lange sind die Wartezeiten um eine Garage oder einen Lagerraum zu bekommen?
Derzeit gibt es keine Wartezeiten! Solange der Vorrat reicht. 😊
Wie lange muss ich eine Lagerfläche mindestens mieten?
Die Mindestmietdauer einer Garage oder eines Lagerraumes beträgt 3 Monate.
Wie lange kann ich eine Garage oder einen Lagerraum mieten?
Die Mietdauer ist auf Ihren Wunsch variabel, bis unbegrenzt vereinbar.
Ist ein Wechsel der Lagerfläche möglich?
Ein Wechsel der Garage ist nach Absprache möglich, und von der Verfügbarkeit abhängig. Sollten Sie Fragen zur Verfügbarkeit haben, wenden Sie sich bitte an unser Team.
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und erfolgt quartalsweise.
Wie groß sind die Garagen oder Lagerräume?
Die Einzelgaragen haben folgende Innenmaße: 5,70 x 2,70 x 2,17 m (15,4 m² / 33,4 m³)
Die Doppelgaragen haben folgende Innenmaße: 5,70 x 5,60 x 2,17 m (31,9 m² / 69,2 m³)
Wofür kann / darf ich die Lagerflächen nutzen?
Die Mietobjekte können für folgende Zwecke verwendet werden:
- Zum Einstellen von Fahrzeugen (Autos, Motorräder, Fahrräder, Quarts, etc.)
- Als Hobbyraum für Handwerksarbeiten und diverse Kleinarbeiten an Fahrzeugen
- Als Lager für:
Hausrat: sämtliche Möbel, Haushalt, Maschinen, Kartons, Kleidung, etc.
Freizeitgegenstände wie Skier, Zubehörartikel, Werkzeuge, Baumaterial, Modelleisenbahnen, Bücher, Sammlungen, etc.
Geschäftsinventar
Werbeartikellagerung
Akten, die laut Vorschriften bis zu einer gewissen Zeit aufbewahrt werden müssen
Wofür darf ich die Lagerflächen nicht nutzen?
- Die Mietobjekte dürfen nicht als Wohnfläche genutzt werden.
- Weiters ist verboten, die Lagerräume für Folgendes zu verwenden:
Als Firmenanschrift und Kundenverkehr
Für Veranstaltungen
Im Zusammenhang mit gesetzeswidrigen Handlungen (Drogen, Waffen, Verkauf, etc.)
Zur Unterbringung von Lebewesen (dazu zählen Tiere als auch lebende Pflanzen)
Zur Lagerung von auslaufenden, brennbaren und entzündlichen Stoffen (Gas, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc.)
Zur Lagerung von Giftmüll und sonstige gefährliche Materialien
Zur Lagerung von unter Druck stehende Gasen
Zur Lagerung von Nahrungsmitteln und verderblichen Waren (außer ordnungsgemäß verpackt und geschützt)
Zu welchen Zeiten kann ich die Garage oder den Lagerraum nutzen bzw. aufsuchen?
Es gelten jedoch die gleichen Ruhezeiten wie in Wohnanlagen (22:00-06:00 Uhr).
Wie ist der Zustand der Lagerflächen?
Die Lagerflächen wurden im Sommer 2019 fertiggestellt, und sind somit Großteils Erstbezug.
Ist die Anlage von Rauslagern barrierefrei?
Ja – die Anlage und die Mietobjekte sind komplett barrierefrei.
Sind die Lagerräume oder Garagen für andere Personen einsehbar?
Insofern das Tor geschlossen ist, sind die Garagen nicht einsehbar.
Darf ich die Lagerfläche untervermieten?
Nein – das Untervermieten der Garagen ist nicht gestattet. (in Anlagenordnung verankert)
Darf ich in dem Lagerraum oder der Garage wohnen?
Nein, das Wohnen in den Lagerräumen oder Garagen ist untersagt. (in Anlagenverordnung verankert)
Gibt es auf dem Gelände von Rauslagern sanitäre Anlagen?
Nein – sanitäre Anlagen sind am Gelände nicht vorhanden.
Kann es in der Lagerfläche frieren?
Ja, bei extremen Minusgraden kann es durch die offene Lüftung frieren.
kosten
Wie viel kostet eine Garage oder ein Lagerraum von Rauslagern?
Unsere Doppelgaragen kosten: € 210,00 / Monat
Unsere Einzelgaragen kosten: € 105 / Monat
Welche Kosten kommen bei der Miete einer Lagerfläche auf mich zu?
zur Miete kommen hinzu: (Einzelgarage / Doppelgarage)
- Betriebskosten (€ 8,40 / € 16,80 monatlich)
- Kaution (€ 350,00 / € 700,00 einmalig)
- Vertragsausstellungsgebühr: (€ 120,00 einmalig)
- Finanzamtsgebühr (€ 40,82 / € 81,65 einmalig)
Wann erhalte ich die Kaution wieder zurück?
Sie erhalten die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens 10 Tage nach Rücknahme der Garage zurück.
Wie setzen sich die jährlichen Betriebskosten zusammen?
Die jährlichen Betriebskosten setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen:
Strom, Winterdienst, Grünschnitt, Grundsteuer, Verwaltung und Gebäudeversicherung.
Wie bezahlt man die Lagermiete?
Bezahlen können Sie via Überweisung oder Dauerauftrag.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Sie können ausschließlich via Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen.
Wann bezahlt man die Lagermiete?
Die Lagermiete ist zwischen 1. und 5. des jeweiligen Monats zu begleichen.
Kann ich eine Lagerfläche käuflich erwerben?
Nein – die Lagerflächen sind nicht käuflich, sondern ausschließlich mietbar.
sicherheit
Wie sicher ist meine Garage oder mein Lagerraum?
Wir haben einige Sicherheitsvorkehrungen (Kameras, Zaun und Bewegungsmelder) getroffen, damit Ihr Lagerinhalt, so gut als möglich geschützt ist.
Ist meine Lagerfläche versichert?
Das Gebäude ist unsererseits versichert, der Lagerinhalt ist von Ihnen selbst zu versichern.
Was passiert, wenn ich den Schlüssel der Garage oder des Lagerraumes verliere?
Dies ist bei uns im Büro zu melden und die Kosten sind vom Mieter zu tragen.
Wird die Anlage überwacht?
Ja, die Anlage wird videoüberwacht.
Ist die Anlage eingezäunt?
Ja, die gesamte Anlage ist eingezäunt.
Gibt es eine Notfall Hotline?
Nein – bei Notfällen bitte die regulären Notrufnummern wählen. (122, 133, 144)
Was passiert, wenn ein Schaden bei der Lagerfläche entsteht?
Es ist unverzüglich eine Schadensmeldung bei uns im Büro zu machen.
service
Gibt es einen Winterdienst auf der Anlage von Rauslagern?
Ja – ein Winterdienst kümmert sich regelmäßig um die sichere Befahrbarkeit der Anlage.
Gibt es eine Nachtbeleuchtung?
Ja – die Nachtbeleuchtung wird über Bewegungsmelder aktiviert.
Wie sind die Lagerflächen ausgestattet?
Die Lagerflächen besitzen jeweils 3 – 6 Steckdosen (Einzelgarage – Doppelgarage) sowie eine Lampe, die mit Bewegungsmeldern aktiviert wird. Alle Garagen haben außerdem eine Lüftung.
Gibt es in den Garagen oder Lagerräumen Strom?
Ja – die Garagen besitzen jeweils 3 (Einzelgaragen) – 6 (Doppelgaragen) Steckdosen.
Der Strom wird gesammelt abgerechnet (Betriebskosten!).
Bei vermehrtem Stromverbrauch (gewerbliche Zwecke) muss ein Subzähler eingebaut werden, wobei der Mieter die Kosten zu tragen hat. (pauschal € 140,00)
Sind die Garagen oder Lagerräumen belüftet?
ja – die Garagen besitzen Lüftungen.